Steuererklärungen 2005 - Fristen

· Die Steuererklärungen 2005 (für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer) sind grundsätzlich bis 30. April 2006 beim Finanzamt einzureichen. Bei Einreichung in elektronischer Form verlängert sich die Frist auf den 30. Juni 2006. Die Frist für die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) läuft dieses Jahr bis zum 2. Oktober 2006 (Montag). Für Arbeitnehmer, die wegen (nicht lohnsteuerpflichtiger) Nebeneinkünfte von mehr als € 730 eine Einkommensteuererklärung E 1 einreichen müssen, gilt allerdings die Frist 30. April bzw 30. Juni 2006.

· Alle Steuerpflichtigen, die durch einen Wirtschaftstreuhänder vertreten werden, kommen in den Genuss zusätzlicher Fristerstreckungen (längstens bis zum 30. April 2007).

Quelle: ÖGWT


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