Steuererklärungen 2005 - Fristen
· Die Steuererklärungen 2005 (für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer) sind grundsätzlich bis 30. April 2006 beim Finanzamt einzureichen. Bei Einreichung in elektronischer Form verlängert sich die Frist auf den 30. Juni 2006. Die Frist für die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) läuft dieses Jahr bis zum 2. Oktober 2006 (Montag). Für Arbeitnehmer, die wegen (nicht lohnsteuerpflichtiger) Nebeneinkünfte von mehr als € 730 eine Einkommensteuererklärung E 1 einreichen müssen, gilt allerdings die Frist 30. April bzw 30. Juni 2006.
·
Alle
Steuerpflichtigen, die durch einen
Wirtschaftstreuhänder vertreten
werden, kommen in den Genuss
zusätzlicher Fristerstreckungen (längstens
bis zum 30. April 2007).
Quelle: ÖGWT
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