Gebührenpflicht bei elektronischer Signatur von Verträgen
Trotz anderslautender Ankündigung seitens des BMF gibt es keine Sonderregelung für die Gebührenpflicht von elektronisch signierten Verträgen. Das am 29.3.2006 auf der BMF-Homepageveröffentlichte Protokoll „Bundessteuertagung 2004 Gebühren Verkehrsteuern Bewertung“ hält nunmehr lapidar fest, dass jede elektronische Signatur eine Unterschrift iSd Gebührengesetzes ist und daher auch ohne Ausdrucken der Urkunde die Gebührenschuld entsteht.
Quelle: ÖGWT
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