Erinnerung - Vereinsstatuten bis 30. Juni 2006 anzupassen
Achtung: Vereinsstatuten müssen bis 30. Juni 2006 angepasst werden
Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002, hat für die Vereinsstatuten Mindestinhalte festgelegt. Die Frist für die Anpassung bestehender Statuten läuft noch bis 30. Juni 2006; notwendige Änderungen müssen bis dahin in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002, hat für die Vereinsstatuten Mindestinhalte festgelegt. Die Frist für die Anpassung bestehender Statuten läuft noch bis 30. Juni 2006; notwendige Änderungen müssen bis dahin in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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