Erinnerung - Vereinsstatuten bis 30. Juni 2006 anzupassen

Achtung: Vereinsstatuten müssen bis 30. Juni 2006 angepasst werden

Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002, hat für die Vereinsstatuten Mindestinhalte festgelegt. Die Frist für die Anpassung bestehender Statuten läuft noch bis 30. Juni 2006; notwendige Änderungen müssen bis dahin in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.


Kommentare (0)