Termin 30.6.2007: Holen Sie sich die ausländischen Vorsteuern zurück!

Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2006 bezahlt haben, in vielen Ländern bis spätestens 30.6.2007 zurückholen. Die Frist ist meist nicht verlängerbar!

Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2006 bezahlt haben, in vielen Ländern bis spätestens 30.6.2007 zurückholen. Die Frist ist meist nicht verlängerbar!

Rückerstattungsanträge für Deutschland sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Schwedt, Passower Chaussee 3b, 16303 Schwedt/Oder (Tel 0049 1888 406 0, Fax 0049 1888 406 4722). Ab sofort finden Sie alle maßgeblichen Informationen für Deutschland auf der Homepage des neuen deutschen Bundeszentralamts für Steuern (http://www.bzst.bund.de/). Achtung: Der Antrag ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben!

Ausländische Unternehmer können sich österreichische Vorsteuern für 2006 ebenfalls nur bis 30.6.2007 zurückholen, und zwar beim Finanzamt Graz-Stadt (Antragsformular U5 www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=U5 samt Ausfüllanleitung - www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=U5a). Dem Antrag sind die Originalrechnungen beizulegen.

Quelle: ÖGWT

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