Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht teilweise verschärft

Mit Wirkung ab 1.1.2007 einige Regelungen über die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten in der Bundesabgabenordnung zum Teil klargestellt, zum Teil verschärft.

Danach sind die zu führenden Bücher und Aufzeichnungen so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können, sollen sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sollen Bareinnahmen und Barausgaben in Hinkunft einzeln und täglich festgehalten werden (wobei das BMF durch eine Verordnung Erleichterungen vorsehen kann), sollen Summenbildungen bei EDV-Buchhaltungen nachvollziehbar sein bzw sollen bei Verwendung von Datenträgern Eintragungen oder Aufzeichnungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Bei Verletzung dieser Ordnungsmäßigkeitsvorschriften kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall schätzen.


Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)