Ausnahme der Erwachsenenbildner von Dienstverhältnisfiktion ist verfassungswidrig

Die Regelung, wonach Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen von der generellen Einstufung der Bezüge von Vortragenden mit Lehrplanbindung als (lohnsteuerpflichtige) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ausgenommen sind, ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) sachlich nicht gerechtfertigt und daher verfassungswidrig. Die entsprechende gesetzliche Regelung wurde daher mit Wirkung ab 1.1.2007 vom VfGH aufgehoben. Sollte bis dahin keine gesetzlich Neuregelung kommen, wären die Bezüge von zB WIFI-Vortragenden ua ab nächstem Jahr lohnsteuerpflichtig.

Quelle: ÖGWT


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