Neue Sozialversicherungswerte ab 1.1.2007

Zur Erinnerung - die SV-Werte 2007

Wie jedes Jahr ändern sich auch zu Jahresbeginn 1.1.2007 viele für die Sozialversicherung relevante Beträge. So steigt zB die monatliche Höchstbeitragsgrundlage ab 1.1.2007 von bisher 3.750 € auf 3.840 €, die Geringfügigkeitsgrenze steigt von bisher 333,16 € auf 341,16 €. Die Beitragssätze bleiben für 2007 unverändert. Einen Überblick über sämtliche Sozialversicherungswerte finden Sie in der beiliegenden Tabelle.

Die Rezeptgebühr steigt um 10 Cent auf 4,70 €. Das e-card-Serviceentgelt in Höhe von 10 € bleibt gleich und ist steuerlich als SV-Pflichtbeitrag absetzbar. Für am 15.11.2006 bestehende Dienstverhältnisse wurde das Serviceentgelt 2007 bereits mit den Novemberbeiträgen eingehoben.

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