Einstufung von Lehrbeauftragten ab 2007

Der Verfassungsgerichtshof hat bekanntlich mit Urteil vom 20.6.2006 die in § 25 Abs 1 Z 5 zweiter Satz EStG enthaltene Regelung, wonach Bezüge, Auslagenersätze etc der Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden an Erwachsenenbildungseinrichtungen nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen, mit Wirkung ab 2007 als gleichheitswidrig aufgehoben. Zur Vermeidung von Übergangsproblemen für bis 31.12.2006 vom Lohnsteuerabzug ausgenommene Bildungseinrichtungen können die unter die aufgehobene Regelung fallenden Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden noch für das gesamte Wintersemester 2006/07 nach der bisherigen Rechtslage behandelt werden.

Kommentare (0)