Spekulationsgewinne bei sukzessiver Anschaffung und Veräußerung von Aktien und GmbH-Anteilen

Beim sukzessiven Kauf und Verkauf von Wertpapieren, die sich zum Teil noch innerhalb der Spekulationsfrist befinden, stellt sich die Frage, inwieweit in solchen Fällen ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn vorliegt.

Werden Aktien in verschiedenen Depots oder Subdepots geführt, kann der Steuerpflichtige beim Verkauf entscheiden, welche Aktien er tatsächlich verkauft hat. Aber auch bei Sammelverwahrung von in mehreren Tranchen angeschafften Aktien auf einem einzigen Depot darf der Steuerpflichtige im Veräußerungsfall nach neuester Ansicht der Finanz selbst bestimmen, welche Aktien er im Falle eines Teilverkaufs veräußert hat. Voraussetzung dafür ist eine exakte Dokumentation der Anschaffungszeitpunkte und der Anschaffungskosten für sämtliche Zukäufe, wodurch eine eindeutige rechnerische Zuordnung vorgenommen werden kann. Fehlt eine derartige Dokumentation, ist für die Zuordnung das FIFO-Prinzip (First In – First Out) anzuwenden. Anders ist die Rechtslage bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen. Alle zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafften Anteile an derselben GmbH stellen ein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Bei Veräußerung eines Teils der Anteile ist eine Verhältnisrechnung anzustellen. Ist ein Teil der angeschafften GmbH-Anteile noch Spekulationsverfangen, so ist auch bei nur teilweiser Veräußerung immer ein anteiliger Spekulationsgewinn zu versteuern. Bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes werden die Anschaffungskosten der einzelnen GmbH-Anteile aber nicht vermischt.

Quelle: ÖGWT

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