Innergemeinschaftliche Lieferung nach Bulgarien und Rumänien seit 1.1.2007

Wegen der Verzögerungen bei der Erteilung von UID-Nummern in den neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien lässt das BMF bei Exporten (= innergemeinschaftlichen Lieferungen) in diese Länder vorerst Toleranz walten: Innergemeinschaftliche Lieferungen in diese Länder können in der Zeit vom 1.1. bis 30.6.2007 trotz Fehlens der UID-Nummer des Abnehmers steuerfrei durchgeführt werden, wenn der Abnehmer gegenüber dem Lieferanten schriftlich erklärt, dass er die Erteilung der UID-Nr beantragt hat und dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Weiters muss die noch fehlende Aufzeichnung der UID-Nr des (bulgarischen oder rumänischen) Abnehmers beim österreichischen Lieferanten bis zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2007 nachgeholt werden.

Quelle: ÖGWT

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