Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne – System nun gerechter - Korrektur durch das Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007)

Nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen werden bis zu einem jährlichen Gewinn von € 100.000 steuerlich dadurch begünstigt, dass sie nur mit dem halben Einkommensteuersatz besteuert werden. Wird in einem der sieben Folgejahre aber mehr entnommen als der Gewinn des jeweiligen Jahres, kommt es in Höhe der „Überentnahme“ zu einer Rückgängigmachung der Begünstigung (= Nachversteuerung). Ab der Veranlagung 2007 erfolgt diese Nachversteuerung – wie in der letzten KlientenInfo bereits angekündigt – durch eine rückwirkende Aufrollung der begünstigten Besteuerung im Jahr der Geltendmachung der Begünstigung und nicht – wie bisher – im Jahr der Überentnahme. Damit sollen ungerechtfertigte Vor- und Nachteile der bisherigen gemeinsamen Versteuerung mit dem Einkommen des Nachversteuerungsjahres vermieden werden. Wenn die alte Regelung in den Jahren 2005 und 2006 für den Steuerpflichtigen zu einer Mehrbelastung geführt hat, kann dafür beim Finanzamt eine Nachsicht beantragt werden.

Quelle: ÖGWT

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