Forderungsnachlass/verzicht – Achtung Verschlechterung! - Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007)

Wichtig für die Praxis ist die neue körperschaftsteuerliche Behandlung von Forderungsnachlässen durch die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Während bisher nach der Judikatur der Forderungsverzicht des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft bei dieser generell als steuerneutrale Einlage behandelt wurde, muss in Hinkunft differenziert werden: Eine steuerneutrale Einlage liegt bei einem Forderungsverzicht des Gesellschafters nur insofern vor, als die Forderung im Zeitpunkt des Verzichts noch werthaltig ist. Soweit die Forderung zu diesem Zeitpunkt bereits uneinbringlich ist - und das wird in Sanierungsfällen oft zur Gänze der Fall sein -, führt der Forderungsverzicht des Gesellschafters (unabhängig davon, ob dieser eine natürliche Person, eine Kapitalgesellschaft oder zB ein Verein ist) bei der Kapitalgesellschaft zu einem steuerpflichtigen Ertrag ! Die Neuregelung ist am Tag nach der Veröffentlichung des BBG 2007 im Bundesgesetzblatt, somit am 24.5.2007, in Kraft getreten.

 

Quelle: ÖGWT

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