Sonstige Änderungen 1/2
In der BAO werden die Höchstbeträge für diverse Strafen angehoben (Zwangsstrafen zur Durchsetzung von behördlichen Anordnungen von € 2.000 auf € 5.000; Ordnungs- und Mutwillensstrafen von € 400 auf € 700).
Quelle: ÖGWT
In der BAO werden die Höchstbeträge für diverse Strafen angehoben (Zwangsstrafen zur Durchsetzung von behördlichen Anordnungen von € 2.000 auf € 5.000; Ordnungs- und Mutwillensstrafen von € 400 auf € 700).
Quelle: ÖGWT
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