Familienbeihilfe

Erhöhung der Familienbeihilfe und Einkommensgrenze

Ab 1.1.2008 wurde der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe (FB) ab drei Kinder wie folgt erhöht:

· Unverändert wie bisher erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an FB für zwei Kinder um € 12,80.

· Für drei Kinder erhöht sich der Gesamtbetrag an FB um € 47,80 (das sind zusätzlich € 35 statt bisher € 25,50).

· Für vier Kinder erhöht sich der Gesamtbetrag an FB um € 97,80 (das sind zusätzlich € 50 statt bisher € 25,50).

· Für jedes weitere Kind erhöht sich der Gesamtbetrag an FB um je € 50 (statt bisher € 25,50).

Weiters wurden ab 2008 im Familienlastenausgleichsfondsgesetz folgende Einkommensgrenzen erhöht:

· Die Einkommensgrenze für den so genannten „Mehrkindzuschlag“ (eine zusätzliche Unterstützung für einkommensschwache kinderreiche Familien in Höhe von € 36,40 pro Monat für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind) wird vom 12-fachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage auf einen fixen Betrag von € 55.000 angehoben. Der Mehrkindzuschlag wird übrigens nicht automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt, sondern muss im Folgejahr mit der (Arbeitnehmer-)Veranlagung oder mit einem gesonderten Antrag beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für 2008 steht der Mehrkindzuschlag daher zu, wenn das steuerpflichtige Einkommen der Eltern im Jahr 2007 insgesamt den Betrag von € 55.000 nicht überschritten hat.

· Für studierende Kinder beträgt die FB-schädliche jährliche Zuverdienstgrenze (= zu versteuerndes Einkommen) ab 2008 € 9.000 (bisher € 8.725). Dies entspricht einem Jahresbruttobezug 2008 von rd € 11.200. Verdient das Kind mehr, gehen FB und Kinderabsetzbetrag (KAB) verloren.

Quelle: ÖGWT

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