Schenkungsmeldegesetz 2008 imm Detail - Teil 3/4

Mit dem Entfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer und des Grunderwerbsteueräquivalents wird die Übertragung von Grundstücken durch Erbschaft oder Schenkung nun automatisch grunderwerbsteuerpflichtig. Zu einer zusätzlichen Belastung kommt es dadurch nicht. Die Grunderwerbsteuer in Höhe von 2% (bei Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und Schwiegerkinder) bzw 3,5% (in allen anderen Fällen) wird wie bisher vom dreifachen Einheitswert berechnet.

Durch einige Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes wird sichergestellt, dass Begünstigungen, die das ErbStG für die Übertragung von Grundstücken enthält, auch weiterhin gelten. Dabei geht es unter anderem um den Freibetrag von € 365.000 für unentgeltliche Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Ehegatten auch weiterhin eine gemeinsame Wohnstätte durch Schenkung steuerfrei zu gleichen Teilen aufteilen können, wenn die Nutzfläche 150 m2 nicht überschreitet.

 

Quelle: ÖGWT

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