Schenkungsmeldegesetz 2008 im Detail - Teil 4/4 "Einkommensteuer"

Ziemlich versteckt enthält die geplante Novelle auch eine massive Verschlechterung für vermietete Gebäude, die der Vermieter unentgeltlich (durch Erbschaft oder Schenkung) erworben hat. Nach geltender Rechtslage kann im Falle der Vermietung eines unentgeltlich erworbenen Gebäudes über Antrag die steuerlich absetzbare Gebäudeabschreibung von den sogenannten fiktiven Anschaffungskosten (das ist im Wesentlichen der Verkehrswert) berechnet werden. Diese Bestimmung soll für alle nach dem 31.7.2008 unentgeltlich erworbenen Gebäude ersatzlos entfallen. Die Gebäudeabschreibung muss in diesen Fällen dann von den wesentlich niedrigeren (historischen) Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers berechnet werden.

 

Quelle: ÖGWT

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