Reparatur der KESt-Abrechnung bei Stückzinsen

Nach Ansicht des VwGH ist das bisherige System der KESt-Verrechnung (nämlich mit Gutschriften und Lastschriften) bei Stückzinsen, die beim Kauf und Verkauf von Anleihen abgerechnet werden, gesetzlich nicht gedeckt. Dieser Mangel soll nunmehr durch eine kürzlich im Parlament eingebracht Novelle des Einkommensteuergesetzes repariert werden.

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)