OGH kritisiert GmbH light-Reparatur durch das AbgÄG 2014

Der OGH hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen das derzeitige Nebeneinander von drei verschiedenen „GmbH-Regimes“(GmbH light, gründungsprivilegierte GmbH und „normale“ GmbH) und hat daher beim VfGH den Antrag gestellt, die mit dem AÄG 2014 eingeführten Änderungen als verfassungswidrig aufzuheben.


Quelle: ÖGWT

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