Dienstwohnung: Unterschiedliche Bewertung verfassungswidrig?

Die unterschiedliche Bewertung von Dienstwohnungen in Abhängigkeit davon, ob es sich um Mietwohnungen oder im Eigentum des Arbeitgebers befindliche Wohnungen handelt, wird derzeit vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft. Derzeit ist für die Bewertung des Sachbezugs einer Dienstwohnung wie folgt vorzugehen: Handelt es sich um eine Wohnung im Eigentum des Dienstgebers, kommen für die Ermittlung des Sachbezugs bestimmte Pauschalsätze gemäß Sachbezugs-Verordnung zur Anwendung. Bei Mietwohnungen wird die vom Arbeitgeber bezahlte tatsächliche Miete (samt Betriebskosten) um 25% gekürzt und dieser Betrag den entsprechenden Pauschalsätzen gegenüber gestellt; der höhere Wert wird dann als Sachbezug herangezogen. Da die Sachbezugs-Verordnung unrealistisch niedrige Quadratmeterpreise enthält, ergibt sich daraus laut VfGH-Prüfungsbeschluss eine erhebliche Benachteiligung jener Dienstwohnungen, die vom Dienstgeber angemietet werden.

 

Quelle: ÖGWT

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