Unzulässige Diskriminierung von Dividenden aus ausländischen Minderheitsbeteiligungen

Laut Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist die derzeitige Steuerpflicht von Dividenden aus ausländischen, unter 10 % liegenden Beteiligungen an EU-Kapitalgesellschaften gemeinschaftsrechtswidrig. Für eine Gleichbehandlung mit inländischen Dividenden reicht es aber aus, wenn die ausländische Steuer auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet wird. Hinsichtlich Dividenden, die aus Minderheitsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten stammen, hat das Höchstgericht darauf hingewiesen, dass die Anrechnungsmöglichkeit der ausländischen Steuer davon abhängig gemacht werden könnte, ob ein Abkommen über den Informationsaustausch vorliegt.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)