Aufschub-Option bei gewerblicher Vollpauschalierung - Vorgangsweise bei der Veranlagung 2007


Info des BMF vom 5. 9. 2008, BMF-010203/0437-VI/6/2008

Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen Pauschalierungen Gebrauch machen, einen solchen Antrag bei der Veranlagung 2007 formlos stellen oder nur das diesbezügliche Ankreuzkästchen im Papierformular E 1a ausfüllen. Eine entsprechende Klarstellung wird im nächsten Wartungserlass der EStR 2000 erfolgen.

In der Einkommensteuererklärung 2008 wird für den Fall der Inanspruchnahme der gewerblichen Vollpauschalierung ein entsprechendes Ankreuzkästchen vorgesehen werden.

Anmerkung der Redaktion:

Nach § 124b Z 134 EStG ist bei Unternehmern, deren Betrieb vor dem 1. 1. 2007 eröffnet wurde, folgendermaßen vorzugehen: Für Betriebe, die bis zu diesem Stichtag nicht im Firmenbuch eingetragen waren, ist der Gewinn für Geschäftsjahre, die vor dem 1. 1. 2010 beginnen, auf Antrag unbeschadet der Bestimmungen des § 124 BAO nach den vor dem 1. 1. 2007 geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu ermitteln (so genannte Aufschub-Option).

Der Antrag ist in der Steuererklärung jenes Wirtschaftsjahres zu stellen, für das sich erstmals eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB ergibt (vgl Rz 430p EStR). (Bl)

Quelle: lexisnexis

Info des BMF vom 5. 9. 2008, BMF-010203/0437-VI/6/2008

Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen Pauschalierungen Gebrauch machen, einen solchen Antrag bei der Veranlagung 2007 formlos stellen oder nur das diesbezügliche Ankreuzkästchen im Papierformular E 1a ausfüllen. Eine entsprechende Klarstellung wird im nächsten Wartungserlass der EStR 2000 erfolgen.

In der Einkommensteuererklärung 2008 wird für den Fall der Inanspruchnahme der gewerblichen Vollpauschalierung ein entsprechendes Ankreuzkästchen vorgesehen werden.

Anmerkung der Redaktion:

Nach § 124b Z 134 EStG ist bei Unternehmern, deren Betrieb vor dem 1. 1. 2007 eröffnet wurde, folgendermaßen vorzugehen: Für Betriebe, die bis zu diesem Stichtag nicht im Firmenbuch eingetragen waren, ist der Gewinn für Geschäftsjahre, die vor dem 1. 1. 2010 beginnen, auf Antrag unbeschadet der Bestimmungen des § 124 BAO nach den vor dem 1. 1. 2007 geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu ermitteln (so genannte Aufschub-Option).

Der Antrag ist in der Steuererklärung jenes Wirtschaftsjahres zu stellen, für das sich erstmals eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB ergibt (vgl Rz 430p EStR). (Bl)

Quelle: lexisnexis

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