Achtung Vielflieger: Private Nutzung von dienstlichen Bonusmeilen steuerpflichtig!

Im Rahmen von Vielfliegerprogrammen (zB Miles & More) für Dienstreisen gutgeschriebene „Bonusmeilen“ stehen grundsätzlich dem Arbeitgeber zu. Darf sie ein Arbeitnehmer für private Flüge nutzen, so liegt laut einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Die aktuellen Lohnsteuerrichtlinien sehen nun erstmalig eine explizite Regelung dafür vor. Darin wird klargestellt, dass kein steuerpflichtiger Sachbezug vorliegt, wenn eine schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers existiert, dass er an einem Kundenbindungsprogramm mit Bonusmeilen nicht teilnimmt. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit der privaten Nutzung der Bonusmeilen untersagt. Kein Sachbezug liegt natürlich vor, wenn die „Bonusmeilen“ für dienstliche Flüge oder für Up-gradings im Rahmen von dienstlichen Flügen genützt werden.

Wenn die Bonusmeilen privat genutzt werden dürfen, ist spätestens bei der Dezemberlohnverrechnung ein Sachbezug in Höhe von pauschal 1,5% der vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen, die Bonuswerte vermitteln (zB Flüge, Hotelzimmer), zu berücksichtigen.

Beispiel: Die Aufwendungen für Flüge eines Arbeitnehmers im Rahmen von Dienstreisen im Monat März betragen € 4.000, im September und Oktober jeweils €3.000. Der Arbeitgeber überlässt die daraus entstehenden „Bonusmeilen“ dem Arbeitnehmer. Der steuerpflichtige Sachbezug kann mit € 150 (1,5% von € 10.000) geschätzt werden und ist spätestens mit der Lohnverrechung für Dezember steuerlich zu erfassen.

Quelle: ÖGWT

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