Neuerungen bei der Besteuerung von Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen

Der VwGH hat bekanntlich die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung, dass Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen, die privat genutzt werden dürfen, lohnsteuerpflichtig sind, verworfen. Das BMF hat in einer Information angekündigt, dass die Lohnsteuerrichtlinien im Sinne der VwGH-Rechtsprechung geändert werden. Der VwGH hat festgestellt, dass einerseits die Steuerpflicht erst im Zeitpunkt der tatsächlichen (privaten) Einlösung der Bonusmeilen entsteht und andererseits der Vorteil als von dritter Seite eingeräumter Arbeitslohn nicht dem Lohnsteuerabzug und damit auch nicht den Lohnnebenkosten unterliegt. Der Dienstnehmer muss daher den Vorteil der privat genutzten Bonusmeilen in seiner Einkommensteuererklärung deklarieren. Wenn keine sonstigen einkommensteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, kann dafür der Veranlagungsfreibetrag von 730 € genützt werden. Sollte für in 2010 eingelöste Bonusmeilen bereits in den Vorjahren vom Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten worden sein, müssen diese nicht mehr bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 erfasst werden.
 
Quelle: ÖGWT

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