Besteuerung von Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen


Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen, die privat genutzt werden dürfen, lohnsteuerpflichtig (und unterliegen damit auch den Lohnnebenkosten). Spätestens bei der Dezemberlohnverrechnung ist danach ein Sachbezug in Höhe von pauschal 1,5 % der vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen, die Bonuswerte vermitteln (zB Flüge, Hotelzimmer), bei der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen. Der VwGH hat diese Auffassung nicht geteilt und in einem Erkenntnis festgestellt, dass einerseits die Steuerpflicht erst im Zeitpunkt der tatsächlichen (privaten) Einlösung der Bonusmeilen entsteht und andererseits der Vorteil als von dritter Seite eingeräumter Arbeitslohn nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Der Dienstnehmer muss vielmehr den Sachbezug in seiner Einkommensteuererklärung deklarieren. Wenn keine sonstigen einkommensteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, kann dafür der Veranlagungsfreibetrag von 730 € genützt werden. Eine Reaktion der Finanzverwaltung auf diese Entscheidung steht noch aus.

 

Quelle: ÖGWT

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