Reisekosten
Mit Wirkung 1.1.2009 können
Fahrtkostenvergütungen für Fahrten zu einer
Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit, die
von der Wohnung aus angetreten werden, zeitlich
unbefristet steuerfrei ausbezahlt werden.
Das pauschale Nächtigungsgeld in Höhe von € 15 soll bei Vorliegen einer Übernachtung anlässlich einer Dienstreise die Kosten des Arbeitnehmers ersetzen, wenn nicht vom Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten in voller Höhe ersetzt werden. Stellt der Arbeitgeber eine Nächtigungsmöglichkeit inkl. Frühstück zur Verfügung, kann kein steuerfreies Nächtigungsgeld ausgezahlt werden. Wird nur die Nächtigungsmöglichkeit ohne Frühstück bereitgestellt, kann das pauschale Nächtigungsgeld hingegen steuerfrei ausgezahlt werden.
Ab 1.1.2009 kann der Arbeitgeber die pauschalen Nächtigungsgelder bei Vorliegen aller Voraussetzungen (z.B. verpflichtende Auszahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift, Zahlung von maximal € 15 pro Nacht) auch für eine
· Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste),
· Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers),
· Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers oder
· Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
steuerfrei auszahlen.
Quelle: ÖGWT
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