Budgetbegleitgesetz 2009 - Änderungen bei der Körperschaftsteuer 1/2

Nachversteuerung von Auslandsverlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung


Nach bisheriger Rechtslage mussten die beim inländischen Gruppenträger verwerteten Verluste eines ausländischen Gruppenmitgliedes spätestens beim Ausscheiden des ausländischen Gruppenmitgliedes aus der Steuergruppe (zB durch Verkauf oder Liquidation der Auslandstochter) nachversteuert werden. Ab 1. 7.2009 wird dieser Nachversteuerungstatbestand schon ausgelöst, wenn zwar die Beteiligung am ausländischen Gruppenmitglied weiter besteht, der Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit der Auslandstochter (gemessen zB am Umsatz oder an der Mitarbeiteranzahl) aber im Vergleich zum Verlustentstehungsjahr um mehr als 75 % geschrumpft und damit wirtschaftlich nicht mehr vergleichbar ist.

 

Quelle: ÖGWT

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