Noch schnell Gerichtsgebühren sparen!

An Alle OEGs und KEGs !

Seit 1. Jänner 2007 ist bekanntlich das neue Unternehmensgesetzbuch in Kraft, in dem die gesellschaftsrechtlichen Rechtsformen OEG und KEG nicht mehr vorgesehen sind. Spätestens ab 1. Jänner 2010 müssen bestehende OEGs und KEGs im Geschäftsverkehr ihrer Firma die neuen Rechtsformzusätze beifügen und die Änderung bis zu diesem Zeitpunkt zur Eintragung ins Firmenbuch anmelden.

Die Anmeldung bedarf dabei nicht der beglaubigten Form; es genügt die Unterfertigung namens des Rechtsträgers durch vertretungsbefugte Personen. Soweit die Anmmeldung vor dem 1. Jänner 2010 beim Firmenbuchgericht einlangt und sich nur auf die Änderung des Rechtsformzusatzes bezieht, ist sie zur Gänze von den Gerichtsgebühren befreit.

Trödlern droht ab 1. Jänner 2010 Eintragungssprerre: Ab 1. Jänner 2010 können keine weiteren Eintragungen ins Firmenbuch vorgenommen werden, Die Sperre bleibt solange aufrecht, bis die Anmeldung der Änderung erfolgt. Darüber hinaus können vom Firmenbuchgericht Zwangsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro verhängt werden.

 

Gewinn 9/09

Kommentare (0)