Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 1/2

Mitversicherung von Lebensgefährtinnen

 

Seit 1.8.2009 haben sowohl gleich- als auch anders geschlechtliche LebensgefährtInnen die Möglichkeit, als Angehörige in die Krankenversicherung einbezogen zu werden, wenn

  • sie seit mindestens 10 Monaten mit dem/der Versicherten in Hausgemeinschaft leben,
  • ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen und
  • kein arbeitsfähiger Ehegatte im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

Quelle: ÖGWT

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