Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 1/2
Mitversicherung von Lebensgefährtinnen
Seit 1.8.2009 haben sowohl gleich- als auch anders geschlechtliche LebensgefährtInnen die Möglichkeit, als Angehörige in die Krankenversicherung einbezogen zu werden, wenn
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sie seit mindestens 10 Monaten mit dem/der Versicherten in Hausgemeinschaft leben,
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ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen und
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kein arbeitsfähiger Ehegatte im gemeinsamen Haushalt lebt.
Quelle: ÖGWT
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