Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2/2

Achtung Bauwirtschaft: Neue Maßnahmen gegen Sozialbetrug im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Mit der jüngsten Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) soll sozialbetrügerisches Verhalten im Baugewerbe erschwert werden. Die Kernpunkte der Novelle sind:

  • Der Bauarbeiter erwirbt seit 1.10.2009 nur mehr dann einen Urlaubs- und Abfertigungsanspruch für Beschäftigungszeiten, die länger als acht Wochen zurückliegen, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung gegenüber der Bauarbeiterurlaubskasse (BUAK) vom Arbeitgeber die BUAG-Zuschläge entrichtet wurden.
  • Neustrukturierung der Direktauszahlung der Urlaubsentgelte an die Arbeitnehmer (ab 1.4.2010).
  • Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch Organe der BUAK (Bucheinsichtsrecht, Baustellenkontrolle) seit 1.8.2009.
  • Automationsunterstützte Direktabfragemöglichkeiten der BUAK beim IESG-Abfrage-Programm und bei der vom BMF geführten KIAB-Datenbank zum Zweck der Sozialbetrugsbekämpfung (seit 1.8.2009).
  • Einführung eines pauschalen Kostenersatzes für den Fall der Verletzung von Meldepflichten durch den Arbeitgeber in Höhe von 800 € für jeden Prüfeinsatz (seit 1.8.2009).
  • Einführung eines pauschalen Kostenersatzes für jeden von der Verletzung der Meldepflicht betroffenen Arbeitnehmer in Höhe von 500 € (seit 1.8.2009).
  • Überarbeitung des Katalogs der Verstöße und Verschärfung der Verwaltungsstrafen seit 1.8.2009.

 

Quelle: ÖGWT

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