Steuertipp für Arbeitnehmer: Arbeitnehmerveranlagung 2004 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2004 beantragen - Tipp 3/3


Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2009 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2004.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2004 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2009 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen. Ein Beispiel für zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer ist der Lohnsteuerabzug bei ins Ausland entsandten Mitarbeitern, deren Vergütungen steuerfrei sein können.

 

Quelle: ÖGWT

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