Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuer-pflicht
Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bezüge freier Dienstnehmer ab 1.1.2010 sowohl dem 4,5 %igen Dienstgeberbeitrag (DB) zum FLAF (und damit bei Wirtschaftskammerzugehörigkeit des Auftraggebers auch dem Zuschlag zum DB) als auch der 3 %igen Kommunalsteuer unterliegen. Damit werden freie Dienstverhältnisse ab 2010 für den Auftraggeber um bis zu 8 % teurer. Verschärft wird diese Belastung noch dadurch, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes, der sich auch die Finanzverwaltung angeschlossen hat, auch Fahrt- und Reisekostenentschädigung an freie Dienstnehmer in die Bemessungsgrundlage für den DB und die Kommunalsteuer einzubeziehen sind. +
Quelle: ÖGWT
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