Spende im Wege einer Erbschaft

Testamentarische Zuwendungen an spendenbegünstigte Institutionen (wie zB Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt sowie – ab 2009 – auch diverse mildtätige Institutionen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger angeführt sind) können im Rahmen der letzten Veranlagung des Verstorbenen noch als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass die Zuwendung tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt an die begünstigte Organisation bezahlt wird, ist in diesem Falle unbeachtlich.

Quelle: ÖGWT

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