Änderungen im Körperschaftsteuerrecht - Gruppenbesteuerung

     
Ab 1.7.2010 sind Beteiligungsgemeinschaften bei Unternehmensgruppen nur mehr als Gruppenträger und nicht mehr als Gruppenmitglieder zugelassen. Außerdem dürfen Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft nicht mehr gleichzeitig Gruppenmitglieder, sondern lediglich Gruppenträger einer anderen Unternehmensgruppe sein. Für Beteiligungsgemeinschaften, die nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, gelten Übergangsfristen bis 31.12.2020.

 

Quelle: ÖGWT

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