Betrugsbekämpfungsgesetz - Bestimmungen des Entwurfs, die in der RV nicht mehr enthalten sind 7/14

-       Die im Entwurf vorgesehene Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Zinsen für die Fremdfinanzierung von Beteiligungsakquisitionen (kein Zinsenabzug für den Erwerb von Kapitalbeteiligungen von einem Konzernunternehmen bzw von Beteiligungen in Staaten außerhalb EU bzw EWR) wurde in der RV ersatzlos gestrichen, wird aber voraussichtlich – allenfalls in modifizierter Form – in dem Ende Oktober 2010 zu erwartenden Steuerbelastungspaket (Budgetbegleitgesetz) wieder auftauchen.

-       Die im Entwurf vorgesehene Steuerabzugsverpflichtung in Höhe von 20 % für bestimmte Honorare (zB Aufsichtsräte, Funktionäre, Stiftungsvorstände), die schon bisher jährlich an das Finanzamt gemeldet werden mussten (so genannte § 109a-Honorare), wurde angesichts der ohnedies schon normierten Meldeverpflichtung ebenfalls ersatzlos gestrichen. Möglicherweise wird aber der Katalog der nach § 109a EStG meldepflichtigen Tätigkeiten im Zuge der parlamentarischen Behandlung noch erweitert.
 
 
Quelle: ÖGWT

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