Sonstige einkommensteuerliche Änderungen
Alleinverdienern ohne Kind steht ab 2011 kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu (bisher 364 € pa). Als Ausgleich wird bei Pensionisten der Pensionistenabsetzbetrag von 400 € auf 764 € angehoben, wenn die steuerpflichtigen Pensionsbezüge höchstens 13.100 € pa betragen und das Einkommen des Ehepartners 2.200 € nicht übersteigt. Durch eine Änderung bei den außergewöhnlichen Belastungen soll sichergestellt werden, dass auch ohne Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag für den Ehepartner weiterhin Mehraufwendungen aus einer Behinderung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden können, vorausgesetzt, dass das Einkommen des Ehepartners 6.000 € nicht übersteigt.
· Sonderausgaben
- Die elektronische Datenübermittlung als Voraussetzung für die im Vorjahr eingeführte Abzugsfähigkeit von Spenden für mildtätige uä Zwecke soll auf 2012 verschoben werden. Bis dahin können diese Spenden noch durch Überweisungsbelege oder Bestätigungen der Spendenorganisationen nachgewiesen werden.
- Die Inlandsbeschränkung für Sonderausgaben in Zusammenhang mit der Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen entfällt. Diese Beträge können aber nur mehr dann als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn das neu errichtete Eigenheim oder die Eigentumswohnung zumindest zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wird.
- Kirchenbeiträge bis zu 200 € pa können ab 2011 auch für in Österreich gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften mit EU- oder EWR-Sitz als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Die Sonderausgabenbegünstigigung für Genussrechte und junge Aktien und Wohnbauanleihen entfällt ab der Veranlagung 2011.
Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Regelung über den Werkverkehr ausgeweitet. Arbeitnehmer, die grundsätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, können ab 2011 die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt bekommen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich die Verweigerung des Verlustvortrages bei Vermietungseinkünften als verfassungswidrig erkannt. Als Reaktion darauf wird mit dem BBG 2011 aber nicht der Verlustvortrag auf außerbetriebliche Einkünfte ausgedehnt werden, sondern es wird für Vermietungseinkünfte eine neue Verteilungsmöglichkeit für außergewöhnliche Ausgaben (zB Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung) auf 10 Jahre eingeführt. Damit soll erreicht werden, dass auch ohne Verlustvortrag Verluste aus der Vermietungstätigkeit nicht verloren gehen können. Die Verteilung auf 10 Jahre kann auch bereits bei der Veranlagung 2010 beantragt werden.
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