Sonstige einkommensteuerliche Änderungen

 
 Alleinverdienerabsetzbetrag / Pensionistenabsetzbetrag

Alleinverdienern ohne Kind steht ab 2011 kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu (bisher 364 € pa). Als Ausgleich wird bei Pensionisten der Pensionistenabsetzbetrag von 400 € auf 764 € angehoben, wenn die steuerpflichtigen Pensionsbezüge höchstens 13.100 € pa betragen und das Einkommen des Ehepartners 2.200 € nicht übersteigt. Durch eine Änderung bei den außergewöhnlichen Belastungen soll sichergestellt werden, dass auch ohne Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag für den Ehepart­ner weiterhin Mehraufwendungen aus einer Behinderung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden können, vorausgesetzt, dass das Einkommen des Ehepartners 6.000 € nicht übersteigt.

 

·         Sonderausgaben

-          Die elektronische Datenübermittlung als Voraussetzung für die im Vorjahr eingeführte Abzugsfähigkeit von Spenden für mildtätige uä Zwecke soll auf 2012 verschoben werden. Bis dahin können diese Spenden noch durch Überweisungsbelege oder Bestätigungen der Spendenorganisationen nachge­wiesen werden.

-          Die Inlandsbeschränkung für Sonderausgaben in Zusammenhang mit der Errichtung von Eigen­heimen oder Eigentumswohnungen entfällt. Diese Beträge können aber nur mehr dann als Sonder­ausgaben abgesetzt werden, wenn das neu errichtete Eigenheim oder die Eigentumswohnung zumind­est zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wird.

-          Kirchenbeiträge bis zu 200 € pa können ab 2011 auch für in Österreich gesetzlich anerkannte Reli­gi­o­nsgemeinschaften mit EU- oder EWR-Sitz als Sonderausgaben abgesetzt werden.

-          Die Sonderausgabenbegünstigigung für Genussrechte und junge Aktien und Wohnbauanleihen entfällt ab der Veran­lagung 2011.

 

Jobticket

Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Regelung über den Werkverkehr aus­geweitet. Arbeitnehmer, die grundsätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, können ab 2011 die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt bekommen.

 

Vermietung und Verpachtung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich die Verweigerung des Verlustvortrages bei Vermietungs­ein­künften als verfassungswidrig erkannt. Als Reaktion darauf wird mit dem BBG 2011 aber nicht der Verlustvortrag auf außerbetriebliche Einkünfte ausgedehnt werden, sondern es wird für Vermietungs­ein­künfte eine neue Verteilungsmöglichkeit für außergewöhnliche Ausgaben (zB Absetzung für außerge­wöhn­liche technische oder wirtschaftliche Abnutzung) auf 10 Jahre eingeführt. Damit soll erreicht werden, dass auch ohne Verlustvortrag Verluste aus der Vermietungstätigkeit nicht verloren gehen können. Die Verteil­ung auf 10 Jahre kann auch bereits bei der Veranlagung 2010 beantragt werden.

 

KESt-Befreiung für Dividenden ab 10 %
Dividendenzahlungen an eine inländische Kapitalgesellschaft waren bisher nur ab einer unmittelbaren Be­teiligung von 25 % von der KESt befreit. Ab 1.10.2011 wird die Beteiligungsgrenze auf 10 % gesenkt. Die KESt-Befreiung gilt auch bei mittelbar (zB über eine Personengesellschaft) gehaltenen Beteiligungen.
 
Quelle: ÖGWT
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

 

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