Steuerreform 2015/2016 - GEGENFINANZIERUNG sonstige Maßnahmen
- Erhöhung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlagen um 190 Euro auf 4.840 Euro (davon entfallen auf die laufende jährliche Erhöhung: 90 Euro, der außerordentliche Erhöhungsbetrag beläuft sich auf 100 Euro).
- Streichung der sogenannten Topfsonderausgaben für neu abgeschlossene Verträge. Diese umfassen Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherung sowie Ausgaben zur Wohnraumschaffung und – sanierung). Zahlungen für bestehende Verträge sollen noch in den nächsten fünf Jahren abgesetzt werden können.
- Die Gebäudeabschreibung soll eingeschränkt werden. Einerseits soll ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % (auch für Vermietungseinkünfte) eingeführt werden. Andererseits soll der Zeitraum für Absetzung von Instandsetzungskosten verlängert und der nicht abschreibbare Grundanteil erhöht werden.
- Der Sachbezug von Dienstautos mit einem CO2 Ausstoß von zumindest 120 g/km soll von 1,5 % auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht werden. Damit wird der Sachbezug in der höchsten Stufe (Anschaffungskosten von € 48.000) künftig € 960 statt bisher € 720 betragen. Die Privatnutzung von Dienstautos mit Elektromotoren soll hingegen künftig steuerfrei sein.
- Die Verlustverrechnung bei atypisch stillen Beteiligungen soll auf die Höhe der Einlage begrenzt werden.
- Die KEST-freie Einlagenrückgewähr soll eingeschränkt werden (vermutlich durch eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge, dass immer zuerst die KEST-pflichtigen Gewinne ausgeschüttet werden müssen).
- Der Bildungsfreibetrag bzw die Bildungsprämie wird gestrichen.
- Für ausgewählte Gruppen (zB. lebende Tiere, Tierfutter, Saatgut, Pflanzen, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen, kulturelle Dienstleistungen, Filmvorführung, Hotelnächtigungen soll der 10 %ige Umsatzsteuersatz auf 13 % erhöht werden.
Quelle: ÖGWT
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