Steuerreform 2015/2016 - GEGENFINANZIERUNG Betrugsbekämpfung

Als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ist einerseits die Einführung einer Registrierkassenpflicht (ab einem Nettoumsatz von € 15.000) verbunden mit einer Belegerteilungspflicht geplant. Weiters soll das Bankgeheimnis für Unternehmen entfallen. Betriebsprüfer sollen dann bestehende Kontenverbindungen über ein zentrales Bankkontenregister abfragen können. Im Baubereich soll zwischen Unternehmern ein Barzahlungsverbot eingeführt werden.


Quelle: ÖGWT

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