Abgabenänderungsgesetz 2011 – die wichtigsten Steueränderungen vor dem Sommer 4/8

Sonstige Änderungen bei der Einkommensteuer

  • Es soll klargestellt werden, dass Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden, nicht in die Bemessungsgrundlage für den 13%igen Gewinnfreibetrag einbezogen werden können.
  • Nachzahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird, und Zahlungen aus öffentlichen Mitteln sollen – unabhängig vom Zahlungsfluss – steuerlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfasst werden.
  • Es soll „klargestellt“ werden, dass Strafen und Geldbußen, Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz (zB der neue Verkürzungszuschlag) und Leistungen anlässlich einer Diversion steuerlich nicht abzugsfähig sind. Damit entfällt auch die bisher akzeptierte steuerliche Absetzbarkeit von (meist kleineren) Geldstrafen, wenn das Fehlverhalten in den Rahmen der normalen Betriebsführung fällt und die Bestrafung vom Verschulden unabhängig ist oder nur geringes Verschulden voraussetzt (zB Organstrafmandate, Strafe wegen Bauführung vor Baubewilligung).
  • Bei Arbeitnehmern, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, sollen im Sinne einer Gleichbehandlung neben dem Urlaubsentgelt ausbezahlte weitere sonstige Bezüge in Höhe eines Zwölftels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge, mit dem festen Steuersatz von 6% besteuert werden können.
Die Bundesregierung hat im Mai 2011 bei ihrer Klausur am Semmering die Regierungsvorlage (RV) des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) beschlossen. Die Beschlussfassung im Nationalrat ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Nachfolgend die für die Praxis wichtigsten Änderungen (die endgültige Beschlussfassung bleibt abzuwarten)
 
Quelle: ÖGWT

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