Abgabenänderungsgesetz 2011 – die wichtigsten Steueränderungen vor dem Sommer 6/8

Änderungen bei der Umsatzsteuer

  • Die Fälle des Übergangs der Steuerschuld bei ausländischen Leistungserbringern sollen eingeschränkt werden, und zwar hinsichtlich der sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen, wie Messen, Konferenzen, Seminare usw.
  • Weiters soll ab 1.1.2012 zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug für die Lieferung von Mobilfunkgeräten (insbesondere Handys) und integrierten Schaltkreisen ab einem Rechnungsbetrag von 5.000 € generell (somit auch für inländische Lieferer) der Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) eingeführt werden.
  • In Umsetzung der Judikatur des EuGH ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz nur auf Pferde, die zur Schlachtung bestimmt sind, anzuwenden.
Die Bundesregierung hat im Mai 2011 bei ihrer Klausur am Semmering die Regierungsvorlage (RV) des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) beschlossen. Die Beschlussfassung im Nationalrat ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Nachfolgend die für die Praxis wichtigsten Änderungen (die endgültige Beschlussfassung bleibt abzuwarten)
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)