Neues von der Umsatzsteuer - Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller 1/2

In einer Information des BMF wird klar gestellt, dass Fahrräder mit elektrischem (Hilfs-)Motor und Selbstbalance-Roller (Segways) als Krafträder im Sinne des UStG eingestuft werden. Daher gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder die Einfuhr, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Elektrofahrrädern bzw Segways stehen, im Regelfall als nicht für das Unternehmen ausgeführt. Sie sind daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
 
 
Quelle: ÖGWT

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