KESt neu: Betroffene Wertpapiere 2/4

· Betroffene Wertpapiere

Die neue Steuerpflicht für realisierte Wertsteigerungen gilt nur für neu angeschaffte Kapitalanlagen (so genannter „Bestandsschutz“), und zwar bei Anteilen an Kapitalgesellschaften (insbesondere Aktien und GmbH-Anteile) und Investmentfonds für Anschaffungen nach dem 31.12.2010 und bei allen anderen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen und Derivate) für Anschaffungen nach dem 31.3.2012. Mit anderen Worten: Alle bis 31.12.2010 noch erworbenen Aktien und Investmentfonds können nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei veräußert werden! Auf Grund einer Sonderregelung können aber alle anderen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen und Derivate) nur dann nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden, wenn sie bis zum 30.9.2011 erworben wurden (zur Sonderregelung für Anschaffungen zwischen 1.10.2011 und 31.3.2012 - siehe unten).
 
Quelle: ÖGWT

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