VwGH zur Geschäftsführung ohne Entgelt

 

Der VwGH hat kürzlich bestätigt, dass der Mehrheitsgesellschafter für eine von ihm unentgeltlich ausgeübte Geschäftsführungstätigkeit keine Aufwendungen steuerlich absetzen kann, weil die unentgeltliche Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer keine Einkunftsquelle darstellt. Nach Ansicht von Steuerexperten hat der VwGH damit indirekt auch die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung bestätigt, dass Gewinnverlagerungen in die Kapitalgesellschaft im Wege von Nutzungseinlagen (zB unentgeltliche Geschäftsführung oder unentgeltliche Darlehensgewährung durch Gesellschafter) steuerlich anzuerkennen sind.
 
Quelle: ÖGWT

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