Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
Seit 1.7.2011 besteht bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens (Subunternehmers). Die Voraussetzungen sind weitgehend ident mit jenen im Bereich der Sozialversicherung. Die Haftung für lohnabhängige Abgaben besteht aber auch für (ausländische) beauftragte Unternehmen, deren Arbeitnehmer in Österreich nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Auch bei im Ausland beauftragten Bauleistungen kann die Haftung schlagend werden, wenn für die dabei eingesetzten Dienstnehmer zwar keine Lohnsteuerpflicht in Österreich besteht, aber zB auf Grund der Weitergeltung der österreichischen Versicherungspflicht der Dienstgeberbeitrag zum FLAG zu entrichten ist.
Quelle: ÖGWT
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