Termine 31.12.2011 1/4

Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2008 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2011

Wer im Jahr 2008 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2011 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
 
Quelle: ÖGWT

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