Termine 31.12.2011 2/4
Arbeitnehmerveranlagung 2006
Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2011 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2006.
Quelle: ÖGWT
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.