Termine 31.12.2011 2/4

Arbeitnehmerveranlagung 2006

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2011 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2006.
 
Quelle: ÖGWT

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