Umgründungssteuergesetz 6/7

Die Wesentlichen Änderungen im abgabenrechtlichen Teil aus dem Budgetbegleitgesetz 2012

Gehen bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nicht verrechnete Mindestkörperschaftsteuerbeträge auf eine natürliche Person über, konnten diese bisher nur insoweit auf die Einkommensteuer angerechnet werden, als nach Berücksichtigung der Vorauszahlungen noch eine Einkommensteuernachzahlung verblieben ist. Ab der Veranlagung 2011 entfällt die vorrangige Verrechnungspflicht der Vorauszahlungen. Die Anrechnungsmöglichkeit ist aber ab der Veranlagung 2011 davon abhängig, ob der umgewandelte Betrieb noch vorhanden ist.

Die für die Praxis besonders wichtigen Bestimmungen über die Steuerspaltung wurden abermals um ein Jahr auf Stichtage bis zum 31.12.2012 verlängert.
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)