Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen in Österreich

Laut Medienberichten führt die Finanz derzeit schwerpunktmäßig Kontrollen bei in Österreich verwendeten Kfz mit ausländischen Kennzeichen durch. Kontrolliert wird, ob diese Kfz aus kraftfahrrechtlicher Sicht im Inland zugelassen werden müssten und daher in Österreich die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten ist. Dabei ist zu beachten, dass der NoVA auch die Verwendung eines Kfz im Inland unterliegt, wenn es nach Kraftfahrgesetz (KFG) im Inland „zuzulassen wäre“. Dieser Auffangtatbestand bewirkt, dass auch jene Kfz in die NoVA-Pflicht einbezogen werden, die im Inland verwendet, aber zur Vermeidung der NoVA-Pflicht im Ausland zugelassen werden. Unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zugelassen werden muss, bestimmt sich nach dem dauernden Standort des Fahrzeuges im Sinne des KFG.
 
Quelle: ÖGWT

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