Änderungen bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen im Einkommensteuerrecht

Das Herzstück der ertragsteuerlichen Änderungen ist die neue Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung privater und auch betrieblicher Liegenschaften. Der Fiskus erwartet sich daraus bereits im Jahr 2013 ein zusätzliches Steueraufkommen von € 350 Mio, das bis 2016 auf € 750 Mio pa ansteigen soll.

Nach geltender Rechtslage sind Gewinne aus der Veräußerung privater Liegenschaften als Spekulationsgewinne bekanntlich mit dem vollen Einkommensteuersatz steuerpflichtig, wenn die Liegenschaft innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren nach der Anschaffung mit Gewinn veräußert wird. Bei Veräußerung nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn steuerfrei. Für Grundstücke, bei denen innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen gemäß §28 Abs3 EStG abgesetzt wurden (so genannte beschleunigte Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen), verlängert sich die Frist auf 15 Jahre.

Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften im Betriebsvermögen werden derzeit nur bei § 5-Gewinnermittlern (= buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden) voll besteuert; bei allen anderen Gewinnermittlungsarten (vereinfachter Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG sowie Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EStG) sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von (nacktem) Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, hingegen steuerlich nur im Rahmen der Spekulationsbesteuerung zu berücksichtigen.
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)