Veräußerung von Grundstücken durch Privatstiftungen

Nach geltender Rechtslage sind außerbetriebliche Grundstücksveräußerungen von Privatstiftungen nur dann steuerpflichtig, wenn sie Spekulationseinkünfte darstellen oder(Zu-)Stifter der Privatstiftung eine Kapitalgesellschaft oder ein §5-Gewinnermittler ist.

Die generelle Steuerpflicht privater Grundstücksveräußerungen wird vom Gesetzgeber nunmehr zum Anlass genommen, auch bei Privatstiftungen eine generelle Steuerpflicht für außerbetriebliche Grundstücksveräußerungen zu verankern, und zwar in einer systemkonformen Weise: Im Hinblick auf die generelle Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25% werden Grundstücksveräußerungen von Privatstiftungen – analog zu endbesteuerten Kapitaleinkünften – in das Regime der Zwischenbesteuerung aufgenommen. Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gelten die Bestimmungen bei privaten Grundstücksveräußerungen analog.

Mit der Neuregelung und der systematisch richtigen Einbindung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen in die 25%ige Zwischenbesteuerung kann erfreulicherweise auch auf die vor über einem Jahr durch das BBG 2011 neu geschaffene und äußerst problematische Steuerpflicht von Immobilientransaktionen bei Privatstiftungen, bei denen einer der Stifter bzw Zustifter eine Kapitalgesellschaft oder ein §5-Gewinnermittler ist, ab 1.4.2012 verzichtet werden.
 
Quelle: ÖGWT

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