Hochwasserentschädigung Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung Erstellt von elixa Horn, am 24.04.2012 | Gelesen: 2691 mal Die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung gilt künftig bis zum Erreichen des für eine Alterspension maßgeblichen Mindestalters. Quelle: ÖGWT Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren Neues aus der Arbeitslosenversicherung (AMPFG) - Teil 1 - Altersübergangsgeld VwGH: Keine SV-Beitragspflicht bei geringfügigen Sachbezügen SV-News: Ausländische Pensionen werden beitragspflichtig
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